Sie planen, in München oder Umland ein Grundstück zu verkaufen? Dann sehen Sie sich zahlreichen Herausforderungen gegenüber. Denn ein Grundstücksverkauf ist nicht unbedingt einfacher als der Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung, auch hierbei gibt es vieles zu beachten.
«Da gebe ich dir die Hand drauf!« Solch ein Satz ist hin und wieder zu hören. Manche Dienstleister werben sogar mit ihrer Handschlagqualität und möchten damit ausdrücken, wie verlässlich sie sind. In einigen Geschäftsbereichen ist der Handschlag in der Tat ausreichend, um mit jemandem eine verbindliche Vereinbarung zu treffen.
Sie besitzen in München ein Grundstück mit Pachtvertrag. Vielleicht handelt es sich um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche oder einen großen Garten. Ganz gleich, in welcher Nutzung das Grundstück steht.
Ob geerbt oder selbst erworben: Sie können Ihr Grundstück verkaufen, wann Sie wollen. Eine gesetzliche Regelung gibt es dafür nicht – weder in München noch anderswo in Deutschland.
Demenz muss kein Hindernis bei einem Grundstücksverkauf in München sein. Ist die Demenzerkrankung nicht weit fortgeschritten, ist der Betroffene noch geschäftsfähig und kann damit Grundstücke und Immobilien verkaufen.
Wenn Sie ein Grundstück verkaufen möchten, fragen Sie sich als erstes, wie sich die Vorgehensweise gestaltet. Nur das Grundstück zum Verkauf im Internet oder in der Zeitung auszuschreiben, ist nämlich zu wenig.
Es steht außer Frage: Wenn Sie in München ein Grundstück verkaufen möchten, wollen Sie natürlich einen möglichst hohen Preis erzielen. Darüber hinaus wäre es wünschenswert, wenn der Verkauf schnell und reibungslos verläuft.
Wenn Sie planen in München ein Grundstück zu verkaufen und noch keinen Käufer an der Hand haben, machen Sie sich natürlich automatisch darüber Gedanken, eine Anzeige aufzugeben. Wo soll ich eine Anzeige zum Grundstücksverkauf schalten?
Was ist eigentlich das BGB? Überall lesen wir dieses Kürzel und bei Geschäften mit Immobilien wird es gern herangezogen. Das BGB ist nichts anderes als das Bürgerliche Gesetzbuch.
Sie möchten ein Grundstück verkaufen, welches mit einem Nießbrauch belastet ist? Das können Sie selbstverständlich tun. Durch den Verkauf ändert sich allerdings nichts an dem Nießbrauch. Dieses Recht bleibt weiterhin bestehen.