Ob geerbt oder selbst erworben: Sie können Ihr Grundstück verkaufen, wann Sie wollen. Eine gesetzliche Regelung gibt es dafür nicht – weder in München noch anderswo in Deutschland.
Bei jedem Grundstücksverkauf ist ein notarieller Kaufvertrag unerlässlich, denn Immobiliengeschäfte laufen sehr formell ab, ansonsten sind sie ungültig.
Wenn Sie in München ein Grundstück mit Haus besitzen, haben Sie vielleicht bereits daran gedacht, dieses zu veräußern. Das kann eine gute Idee sein, denn die bayerische Hauptstadt und ihr Umland gehören zu den attraktivsten Immobilienmärkten Deutschlands überhaupt und die momentanen Preiskonditionen sind übergreifend sehr gut.
Manche Vertragsabschlüsse, besonders wenn es dabei um viel Geld geht oder der Vertrag über eine lange Zeit läuft, sind in Deutschland nur dann rechtsgültig, wenn die Beurkundung durch einen Notar erfolgt. Das Gesetz schreibt dies vor.