Ob geerbt oder selbst erworben: Sie können Ihr Grundstück verkaufen, wann Sie wollen. Eine gesetzliche Regelung gibt es dafür nicht – weder in München noch anderswo in Deutschland.
Das Gesetz kennt unterschiedliche Grundstücksgeschäfte. Es gibt solche, die zwischen zwei Privatpersonen erfolgen und jene, bei denen ein Grundstücksverkauf durch eine GmbH erfolgt oder ein Grundstücksverkauf wird an eine GmbH realisiert.
Die steuerliche Gesetzgebung in Deutschland ist umfangreich und die meisten Arten von Einkommen sind steuerpflichtig. Wer arbeitet, zahlt Einkommenssteuer; wer Gewinne aus Aktiengeschäften schöpft, zahlt Kapitalertragssteuer; wer erbt, muss unter Umständen Erbschaftssteuer zahlen usw.
Wer ein Grundstück in München besitzt, kann sich freuen. Insbesondere Bauland ist stark gefragt, weswegen sich für Grundstücke ebenso gute Preise erzielen lassen wie für Immobilien in München. Doch bevor es an den Grundstücksverkauf geht, muss einiges vorbereitet werden.
Herr Thannhauser hatte nie damit gerechnet, dass der Verkauf seines Grundstücks in Moosach so komplex werden würde. Nicht der Verkauf selbst – der lief gut. Sondern die Frage, die er sich zu spät gestellt hatte: Wer zahlt hier eigentlich was?