Irgendwann taucht im Rahmen des Immobilienprozesses die Frage auf, wer von den beiden Parteien – Käufer oder Verkäufer – den Notar für die vertragliche Abwicklung des Grundstücksverkaufs auswählt.
Bei einem Grundstücksverkauf spielt die korrekte und sichere Zahlungsabwicklung zurecht eine zentrale Rolle. Unter Umständen kann ein vom Notar verwaltetes Notaranderkonto die gewünschte Sicherheit bieten. Doch das ist nicht immer zulässig oder nötig.
Manche Vertragsabschlüsse, besonders wenn es dabei um viel Geld geht oder der Vertrag über eine lange Zeit läuft, sind in Deutschland nur dann rechtsgültig, wenn die Beurkundung durch einen Notar erfolgt. Das Gesetz schreibt dies vor.
Georg, 74, hatte sein Leben lang in seinem Haus in Dachau gewohnt. Das Grundstück dahinter – 800 Quadratmeter Bauland, guter Bebauungsplan – hatte er nie genutzt. Jetzt wollte er es verkaufen. Sein Sohn hatte ihm gesagt: "Papa, beim Notartermin läuft alles automatisch.