Manche Vertragsabschlüsse, besonders wenn es dabei um viel Geld geht oder der Vertrag über eine lange Zeit läuft, sind in Deutschland nur dann rechtsgültig, wenn die Beurkundung durch einen Notar erfolgt. Das Gesetz schreibt dies vor.
Georg, 74, hatte sein Leben lang in seinem Haus in Dachau gewohnt. Das Grundstück dahinter – 800 Quadratmeter Bauland, guter Bebauungsplan – hatte er nie genutzt. Jetzt wollte er es verkaufen. Sein Sohn hatte ihm gesagt: "Papa, beim Notartermin läuft alles automatisch.