D

emenz muss kein Hindernis bei einem Grundstücksverkauf in München sein. Ist die Demenzerkrankung nicht weit fortgeschritten, ist der Betroffene noch geschäftsfähig und kann damit Grundstücke und Immobilien verkaufen.

Der Grundstücksverkauf ist oft eine gute Idee, um beispielsweise künftige Pflegekosten zu begleichen. Zumeist erlangt die Demenz irgendwann ein Stadium, in dem der Betroffene auf fremde Hilfe angewiesen ist. Dafür fallen Kosten an. Ein Grundstücksverkauf kann dabei helfen, diese Kosten zu bezahlen. Hier erfahren Sie Wissenswertes rund um den Grundstücksverkauf bei Demenz.

Grundstücksverkauf wegen Demenz: Wieso kann dies eine gute Idee sein?

Demenzerkrankungen verlaufen für gewöhnlich schleichend. Das hat den Vorteil, dass der Betroffene für einen gewissen Zeitraum noch klar denken kann, urteilsfähig ist und damit Grundstücksgeschäfte eigenverantwortlich realisieren kann. Jedoch sollte niemand die Augen davor verschließen, dass sich der Zustand der geistigen Gesundheit mit den Jahren stark verändern kann. Irgendwann ist der Betroffene vermutlich nicht mehr geschäftsfähig. Umso wichtiger ist es daher, sich frühzeitig Gedanken darüber zu machen, wie künftige Pflegekosten beglichen werden. Oft reicht das Vermögen auf der Bank dafür nicht aus. Die Zahlungen der Pflegeversicherungen sind meistens zu niedrig, um alle Kosten zu decken. In diesem Fall kann es ratsam ein, Immobilien oder Grundstücke zu verkaufen. Ein zuverlässiger Immobilienmakler aus München kann Ihnen vorab mitteilen, wie hoch der Verkaufspreis vermutlich sein wird. Darüber hinaus übernimmt er für Sie den kompletten Verkaufsprozess, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen. Dank des Verkaufserlöses schauen Sie somit erheblich entspannter in die Zukunft.

Tipp: Sie stehen mit dem Probleme Demenz nicht alleine dar. Angehörige und Betroffene können sich bei Bedarf hier näher über das Thema informieren.

Grundstücksverkauf durch Geschäftsunfähigen: nicht gültig

Ist die Demenz sehr stark fortgeschritten, kann eine Geschäftsunfähigkeit nach § 104 BGB festgestellt werden. Diese diagnostiziert ein Arzt. Personen, die geschäftsunfähig sind, können keine Grundstücksgeschäfte rechtsgültig abschließen. Würden Sie einen Kaufvertrag unterschreiben, würde der Grundstücksverkauf als nichtig erklärt werden. Bei Geschäftsunfähigkeit ist ein Grundstückverkauf durch einen bevollmächtigten Vertreter erforderlich.

Grundstücksverkauf und Betreuer: Was bedeutet das?

Ein rechtlicher Betreuer ist eine Person, der unter Aufsicht des Betreuungsgerichts die gesetzliche Vertretung für die betreuende Person übernimmt. Die Rechtsgrundlagen dazu finden sich in den §§ 1896 ff BGB. Bei all diesen Regelungen ist zu beachten, dass die betreute Person nicht geschäftsunfähig sein muss. Erst ein separates Rechtsverfahren kann feststellen, dass es sich um einen Geschäftsunfähigen handelt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von einem Anwalt.

Wie kann ein Betreuer das Grundstück verkaufen?

Ein Betreuer kann nicht einfach so Ihr Grundstück verkaufen. Er braucht dafür eine gerichtliche Bestellung, die ihm den Grundstücksverkauf ermöglicht. Nach den §§ 1828 muss die Genehmigung für den Grundstücksverkauf durch das Betreuungsgericht vor Abschluss des Kaufvertrags erfolgen. Das Betreuungsgericht überprüft die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit der Willenserklärung des Betreuten.

Grundstücksverkauf mit Betreuer: Wie ist das Vorgehen?

Damit der Grundstücksverkauf mit Betreuer reibungslos abläuft, ist es wichtig, dass dieser frühzeitig mit dem Betreuungsgericht München Kontakt aufnimmt. Teilweise kann es bis zu acht Wochen dauern, bis die gerichtliche Genehmigung für den Grundstücksverkauf erteilt wird.

Im nächsten Schritt beauftragt in der Regel das Betreuungsgericht einen Immobiliensachverständigen, der über das Grundstück ein Wertgutachten anfertigt. Der Betreuer legt dann den Verkaufspreis für das Grundstück fest. Es ist ratsam, dies einem Makler in München zu übertragen. Er verfügt über die nötige Erfahrung, um das Grundstück möglichst schnell und zum bestmöglichen Preis zu veräußern. Übrigens: Der Angebotspreis muss mindestens so hoch sein wie der Wert im Gutachten. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass dem Betreuten kein Geld entgeht. Ansonsten verläuft der Verkaufsprozess wie ein regulärer Verkauf eines Grundstücks, der direkt über den Eigentümer erfolgt. Ist ein Käufer gefunden, erscheint dieser, ebenso wie der Betreuer als Vertreter des Grundstückseigentümers sowie der Makler, beim Notar.

Grundstücksverkauf mit Betreuer erfordert Genehmigung

Der Grundstücksverkauf mit Betreuer muss vom Gericht genehmigt werden. Dies kann vor dem Notartermin erfolgen, sodass der Betreuer dem Notar die Genehmigungsurkunde vorlegen kann. Alternativ kann die Genehmigung nach dem Vertragsabschluss stattfinden, was jedoch nicht empfehlenswert ist. Auch der Käufer wird in der Regel auf die Genehmigung vor Vertragsunterzeichnung bestehen. Erst wenn der Kaufvertrag rechtswirksam ist, wird die Vertragsabwicklung abgeschlossen. Hierzu gehört die Übertragung des Grundstücks an den neuen Eigentümer gegen die Kaufpreiszahlung. Möchte der Käufer für Absicherung des Kredits eine Grundschuld ins Grundbuch eintragen lassen, ist ebenfalls eine Genehmigung des Betreuungsgerichts notwendig.

Grundstücksverkauf bei Demenz: am besten frühzeitig Entscheidungen treffen

An den Ausführungen wird deutlich, wie aufwendig ein Verkauf über einen Betreuer sein kann. Sofern möglich ist es daher ratsamer, Grundstücksgeschäfte im frühen Stadium der Demenz abzuwickeln. Auch dabei wird der Demenzerkrankte nicht allein gelassen. Er kann einen Makler engagieren, der für ihn den kompletten Prozess übernimmt. Der frühzeitige Verkauf von nicht benötigten Grundstücken hat zudem einen weiteren Vorteil: Grundstücke und Immobilien in der Erbmasse sind schwerer zu teilen, was automatisch Erbstreitigkeiten bewirken kann. Sollte der Verkaufserlös die Pflegekosten übersteigen und irgendwann anteilsmäßig in die Erbmasse fallen, lässt sich das Geld viel einfacher unter den Erben aufteilen.

Dieser Artikel enthält Links zu den folgenden Beiträgen:​​​

Publiziert am 
Jan 14, 2020
 in Kategorie:
Verkaufsstrategie

Mehr zur Kategorie:

Verkaufsstrategie

alle ansehen

Hilfreicher, kostenloser Newsletter rund um den Grundstücksverkauf

Dankeschön! Ihre Anmeldung war erfolgreich.
Hoppla! Beim Absenden des Formulars ist ein Fehler aufgetreten.