Herr Müller hatte ein Baugrundstück in München-Pasing geerbt. Der Verkauf lief gut – bis zum Notartermin. Plötzlich tauchten im Grundbuch Wegerechte auf, von denen er nichts wusste. Der Käufer wollte zurücktreten. Herr Müller war verzweifelt.
In manchen Fällen haben Städte oder Gemeinden ein außerordentliches Interesse daran, den Besitz an einem Grundstück zu erlangen, um öffentliche Projekte realisieren zu können. Dann steht ein Grundstücksverkauf an die Gemeinde im Raum, unter Umständen auch eine Enteignung.