Irgendwann taucht im Rahmen des Immobilienprozesses die Frage auf, wer von den beiden Parteien – Käufer oder Verkäufer – den Notar für die vertragliche Abwicklung des Grundstücksverkaufs auswählt.
Bei jedem Grundstücksverkauf ist ein notarieller Kaufvertrag unerlässlich, denn Immobiliengeschäfte laufen sehr formell ab, ansonsten sind sie ungültig.
Das Gesetz kennt unterschiedliche Grundstücksgeschäfte. Es gibt solche, die zwischen zwei Privatpersonen erfolgen und jene, bei denen ein Grundstücksverkauf durch eine GmbH erfolgt oder ein Grundstücksverkauf wird an eine GmbH realisiert.
Es ist ein ewiges Streitthema, was für Unsicherheit bei den Kunden und für Furore in den Medien sorgt: Wer übernimmt die Kosten für den Makler? 2015 ist in Deutschland das Bestellerprinzip eingeführt worden.
In München ein Grundstück zu verkaufen, bietet die Möglichkeit, sich schon sehr bald über einen Geldsegen zu freuen. Bebaubares und bebautes Land ist in der bayerischen Hauptstadt ebenso gefragt wie Immobilien.