Manche Vertragsabschlüsse, besonders wenn es dabei um viel Geld geht oder der Vertrag über eine lange Zeit läuft, sind in Deutschland nur dann rechtsgültig, wenn die Beurkundung durch einen Notar erfolgt. Das Gesetz schreibt dies vor.
Auf die Freude folgt die Ernüchterung: Der Kaufinteressent versprach das Grundstück in München zu kaufen, aber bezahlt letztlich nicht. Dies ist ärgerlich und kann den eigenen Zeitplan extrem durcheinanderbringen.